Krankmeldungen / Abwesenheit

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Falls Ihr Kind heute den Schulunterricht nicht besuchen kann, können Sie uns telefonisch mitteilen, falls Ihr Kind abwesend sein sollte.
- Unsere Telefonnummer: 07192/92350

Masernschutzgesetz

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Seit 1. März 2020 gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in eine Schule gehen. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Unter  https://km-bw.de/Masernschutzgesetz und https://www.masernschutz.de/ finden Sie alle wichtige Informationen zum Nachlesen