Krankmeldungen / Abwesenheit
Falls Ihr Kind heute den Schulunterricht nicht besuchen kann, können Sie uns telefonisch mitteilen, falls Ihr Kind abwesend sein sollte.
- Unsere Telefonnummer: 07192/92350
Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020 gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in eine Schule gehen. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Unter https://km-bw.de/Masernschutzgesetz und https://www.masernschutz.de/ finden Sie alle wichtige Informationen zum Nachlesen