D-Ticket JugendBW
Mit nur einem Ticket durch ganz Deutschland fahren
Zum 1. Dezember 2023 wurde das rabattierte Deutschland-Ticket für junge Menschen eingeführt. Das Ticket kombiniert die Vorteile des Deutschland-Tickets mit dem günstigen Preis des JugendTicketBW.
Ab 01.01.2026 kostet das D‑Ticket JugendBW 45 € pro Monat.
- Rund um die Uhr im Nahverkehr (2. Kl.) in ganz Deutschland gültig.
- Jahresabo mit monatlicher Abbuchung.
- Für alle bis einschließlich 20 Jahre ohne gesonderten Ausbildungsnachweis.
- Für alle Berechtigten des Ausbildungsverkehrs von 21 bis einschließlich 26 Jahre (Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bzw. freiwilligen sozialen Jahr u. a.) mit entsprechendem Nachweis bis einschließlich 26 Jahre.
Schülerbeförderungskosten – Änderungen ab 01.01.2026 & aktuelle Antragsformulare
Der Rems‑Murr‑Kreis hat die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten überarbeitet. Die neue Fassung tritt am 01.01.2026 in Kraft und bringt wichtige Änderungen für Familien mit sich. Die Stadt Murrhardt informiert Sie hierzu mit einem aktuellen Schreiben.
Was ändert sich ab 2026?
Wegfall bisheriger Befreiungen
- Drittkind-Regelung entfällt:
Für Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern gibt es keine automatische Befreiung mehr. - Zweites Grundstufenkind:
Die bisherige Befreiung für das zweite Kind in Klassen 1–4 entfällt.
Alle Grundstufenkinder zahlen künftig einen Kostenanteil. - Grundschulförderklassen:
Die pauschale Befreiung wird aufgehoben.
Befreiungen, die weiterhin möglich sind
Schwerbehinderte Kinder können weiterhin vom Kostenanteil befreit werden, wenn:
- eine Sonderbeförderung notwendig ist (Schülerfahrzeug oder privates Kfz)
- ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl vorliegt
- eine gültige Wertmarke für die unentgeltliche ÖPNV‑Nutzung vorhanden ist
Antragsformulare
Einzelerstattungsantrag
Für Familien, die nachträglich Beförderungskosten erstatten lassen möchten, z. B. bei:
- Schulbesuch außerhalb Baden‑Württembergs
- Abendrealschule/-gymnasium (bei Freistellung von der Berufstätigkeit)
- genehmigter Privatbeförderung
- Befreiung aufgrund Schwerbehinderung
Frist:
Die Erstattung muss bis spätestens 31. Oktober des Jahres beantragt werden, in dem das Schuljahr endet.
Antrag auf Erlass der Kostenanteile (Schwerbehinderung)
Dieser Antrag gilt ausschließlich für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler, die eine Sonderbeförderung benötigen.
Voraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl
- gültige Wertmarke für die unentgeltliche ÖPNV‑Nutzung
- Sonderbeförderung (Schülerfahrzeug oder privates Kfz) ist notwendig
Frist:
Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober des Jahres gestellt werden, in dem das Schuljahr endet.